PSD2

Einheitliche Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen

Am 14. September 2019 ist die sogenannte "zweite Stufe" der Umsetzung der "Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)" wirksam geworden. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Europäischen Wirtschaftsraum. Damit werden das Online-Banking, die VR-BankingApp sowie das Online-Shopping mit Kreditkarte noch sicherer. Außerdem wird dritten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit gegeben, Ihnen neue Services anzubieten. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Wesentliche Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Sie können berechtigte Drittanbieter beauftragen, für Sie Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.
  • Sie können Drittanbieter berechtigen, vor Ihrer Kartenzahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages bei Ihrer Volksbank Heimbach eG anzufragen.
  • Sie müssen sich beim Log-in im Online-Banking, in der VR-BankingApp oder beim Online-Shopping mit Kreditkarte sowie bei Zahlungen und beim Abruf von Umsatzinformationen in der Regel mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung legitimieren.1
  • Mastercard® Identity Check™ und Visa Secure sind im Europäischen Wirtschaftsraum beim Online-Shopping mit der Kreditkarte verpflichtend.

Verständlich erklärt: Starke Kundenauthentifizierung mit PSD2

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: August 2019)

Änderungen durch die PSD2

Online-Banking

Änderung bei Anmeldung, Umsatzabfrage und beim Finanzmanager

Sie werden mindestens alle 90 Tage beim Log-in im Online-Banking aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey bzw. Ihrer VR-Kennung und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren. Bei der Auslösung von Zahlungen sowie dem Abruf von Umsatzinformationen trifft dies ebenso zu. Gegebenenfalls können bankindividuelle Voreinstellungen bzw. Ausnahmen vorliegen. Sie können die von Ihrer Volksbank Heimbach eG getroffenen Einstellungen auch ändern lassen.1

Den Finanzmanager, das digitale Haushaltsbuch, können Sie grundsätzlich nur mit einer starken Kundenauthentifizierung öffnen, zum Beispiel durch Eingabe einer TAN. Danach sind alle Daten im Finanzmanager ohne weitere TAN-Eingabe verfügbar, auch weit zurückliegende Umsatzinformationen.

Die PSD2 erlaubt den Banken eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die starke Kundenauthentifizierung. In diesem Fall müssen Sie Ihre TAN nur alle 90 Tage eingeben. Wir nutzen diese Ausnahmeregelung. Mitte Dezember 2019 haben Sie beim Log-in im Online-Banking erstmals die Aufforderung erhalten, sich mit Ihrem VR-NetKey bzw. Ihrer VR-Kennung und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN anzumelden.

Zugriff auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto über Drittanbieter

Sie können auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto auch mittels Kontoinformationsdiensten, Zahlungsauslösediensten und von Ihnen ausgewählten sonstigen Drittanbietern zugreifen. Ihre Einwilligung vorausgesetzt, dürfen diese für Sie über eine sogenannte "Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister" Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abrufen, also zum Beispiel von Ihrem Girokonto oder Geschäftskonto. Da diese Drittanbieter nunmehr gesetzlich reguliert und beaufsichtigt werden, dürfen Sie Ihre Authentifizierungselemente wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN bei einem von Ihnen ausgewählten Kontoinformationsdienst, Zahlungsauslösedienst oder einem sonstigen Drittanbietern verwenden. Mit der Zugriffsverwaltung im Online-Banking können Sie sehen, welche Drittanbieter Sie berechtigt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen. Sofern Sie sonstige Drittanbieter nutzen, empfehlen wir Ihnen, diese sorgfältig auszuwählen.

Zugriffe von dritten Zahlungsdienstleistern

Drittanbieter als Zahlungsdienstleister

Ein Zahlungsauslösedienst (ZAD oder auch Payment Initiation Service Provider (PISP)) ist ein Dienst, der – Ihre Einwilligung vorausgesetzt – einen Zahlungsauftrag wie zum Beispiel eine Überweisung auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auslöst. Die Zahlung wird aber nur ausgeführt, wenn Sie dies zuvor erlaubt und mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung abgeschlossen haben. Diese Zahlungsauslösedienstleister müssen künftig von der nationalen Finanzaufsicht zugelassen und beaufsichtigt werden.

2-Faktor-Authentifizierung

Erläuterung der starken Kundenauthentifizierung

Mit der PSD2 wurden die Anforderungen an die Authentifizierung der Kunden bei Zahlungen verschärft. Authentifizierung bedeutet, dass nicht nur Sie als Auftraggeber identifiziert werden, sondern dass auch die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Willenserklärung geprüft wird. 2-Faktor-Authentifizierung bzw. starke Kundenauthentifizierung bedeutet, dass Sie sich mit zwei von drei möglichen Faktoren "ausweisen" müssen:

  • "Wissenselemente": etwas, das nur Sie wissen, wie zum Beispiel eine PIN,
  • "Besitzelemente": etwas, das nur Sie besitzen, wie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) mit TAN-Generator oder ein Mobiltelefon, an das eine TAN übermittelt wird, oder
  • ein "Seinselement" ("Inhärenz"), also etwas, das nur Sie sind, wie zum Beispiel Ihr Fingerabdruck als biometrisches Merkmal.

 

Die 2-Faktor-Authentifizierung wird in der Regel angewendet bei1:

  • Log-in zum Online-Banking,
  • einer Zahlung (gilt nicht für Lastschriften),
  • einer Aktion, die zu einem Risiko führen kann, wie zum Beispiel eine Adressänderung,
  • Zahlungen mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard®/Visa beim Online-Einkauf und im Geschäft,
  • weiteren Produkten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Sicherheit durch die starke Kundenauthentifizierung

Wenn Sie eine Zahlung über das Online-Banking ausführen, nutzen Sie die mit Ihrer Volksbank Heimbach eG vereinbarten Authentifizierungselemente, wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN. So können wir feststellen, dass tatsächlich Sie diese Vorgänge berechtigterweise veranlasst haben. Die PSD2 erkennt diese Authentifizierungsverfahren an und regelt diese nunmehr gesetzlich. In der Regel wird bei jeder Transaktion eine starke Kundenauthentifizierung erfolgen. Authentifizierungselemente aus den Kategorien Wissen, Besitz und Sein müssen eingesetzt werden, beispielsweise eine PIN als Wissenselement oder ein Mobiltelefon als Besitzelement, an das eine TAN übermittelt wird. Wie schon bisher bei einer Zahlung über das Online-Banking müssen Sie beim Zugriff auf Kontoinformationen in der Regel zwei Authentifizierungselemente einsetzen: Online-PIN und -TAN. Bei Kreditkartenzahlungen im Internet sind mit der PSD2 die sicheren Bezahlverfahren Mastercard® Identity Check™ oder Visa Secure verpflichtend.

Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung

Gemäß PSD2 besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen den Einsatz nur eines Authentifizierungselements anzufordern. Die zweifache Absicherung durch eine starke Kundenauthentifizierung ist nicht nötig, wenn:

  • Sie Zahlungen an sich selbst im selben Bankinstitut vornehmen3,
  • zum Beispiel mit Kwitt Kleinstbeträge bis 30 Euro elektronisch bezahlt werden3,
  • Zahlungen an unbeaufsichtigten Terminals vorgenommen werden,
  • es um kontaktlose Kleinbetragszahlungen geht.

Sicherheit von Zahlungen im Internet wird weiter erhöht

Wir legen großen Wert darauf, dass Ihr Online-Banking, Ihr Banking mit der VR-BankingApp sowie Kartenzahlungen auf höchstem Sicherheitsniveau erfolgen. Die von uns angebotenen TAN-Verfahren erfüllen bereits heute die aktuellen Sicherheitsanforderungen.

Zudem werden die durch Sie beauftragten Überweisungen mittels eines Sicherheitssystems, eines sogenannten Fraud-Detection-System bewertet und geprüft. Dadurch können beispielsweise Abweichungen und Unstimmigkeiten festgestellt werden. Sollte hierbei der Verdacht eines Betruges aufkommen, werden weitere Prüfungen durch Ihre Volksbank Heimbach eG eingeleitet. Gegebenenfalls kann es dann zur direkten Ablehnung einer betrugsverdächtigen Überweisung kommen.

Häufige Fragen zur PSD2

  1. In Ausnahmefällen muss die TAN im Sinne einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingegeben werden, zum Beispiel bei der Anmeldung. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, ob eine Ausnahme möglich ist.
  2. Als Ausnahme von der Pflicht gelten zum Beispiel als risikoarm eingestufte Kleinbetragstransaktionen sowie wiederkehrende Zahlungen mit gleicher Betragshöhe an denselben Empfänger; dies jedoch erst nach erfolgreicher Registrierung der Kreditkarte für Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure
  3. Bei allen Volksbanken Raiffeisenbanken, die diesen Service anbieten